- Steuerstatistiken
- laufende Statistiken zur Erfassung der Steuerquellen und der daraus fließenden Erträge sowie der Steuerbemessungsgrundlagen mit dem Ziel, Aufkommen und Belastungs- bzw. Verteilungswirkungen von Steuern zu dokumentieren. St. basieren als ⇡ Sekundärstatistiken auf den steuerlichen Unterlagen der Finanzbehörden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) vom 11.10.1995 (BGBl I 1250, 1409), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 26.6.2001 (BGBl I 1310).- Zentral ist die Statistik über den Steuerhaushalt, die monatlich für Bund und Länder bzw. vierteljährlich für die Gemeinden und Gemeindeverbände die kassenmäßige Steuereinnahmen ermittelt. Angaben zu Steuern auf Einkommen werden in dreijährigem Abstand in der Lohnsteuerstatistik, der Einkommensteuerstatistik und der Körperschaftssteuerstatistik sowie jährlich im gleitenden Zweijahresvergleich in der Statistik der steuerlichen Einkommensentwicklung erhoben. Daneben werden jährlich ein Realsteuervergleich und eine ⇡ Umsatzsteuerstatistik und in unterschiedlicher Periodizität Verbrauchssteuerstatistiken für Tabak, Bier, Mineralöl, Brannt- und Schaumwein erhoben. Nach Unterbrechungen werden auch wieder dreijährlich eine Gewerbesteuerstatistik und seit 2002 alle fünf Jahre eine Erbschafts- und Schenkungssteuerstatistik ermittelt.- Veröffentlichung statistischer Daten zu Finanzen und Steuern in Fachserie 14.
Lexikon der Economics. 2013.